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Vereinfachte Einreise für Lebenspartner

Vorarlberg hat mit Tirol und Salzburg die Einreisebestimmungen für Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner nach Österreich harmonisiert, berichtet Sicherheitslandesrat Christian Gantner. Um aus Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz einreisen zu können, ist es im Fall von Lebenspartnerschaften ab sofort möglich, neben einer Eigenerklärung auch die Kopie der Meldebestätigung oder eine Passkopie der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners in Vorarlberg vorzulegen. „Es handelt sich um eine weitere Option, die grenzüberschreitende Lebenspartnerschaft als besonders berücksichtigungswürdigen Grund im familiären Kreis glaubhaft zu machen“, so Landesrat Gantner. Umgekehrt bleibt die Ausreise für Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner aus Vorarlberg in die Nachbarstaaten weiterhin eingeschränkt.

Obwohl Österreich Besuche im Falle von Lebenspartnerschaften schon länger erlaubt, sind solche nach Deutschland, in die Schweiz und nach Liechtenstein faktisch nicht möglich. In den Nachbarstaaten fallen Lebenspartnerbesuche nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man in die Nachbarstaaten einreisen darf. Dies gilt nach wie vor nur für besonders berücksichtigungswürdige Umstände bzw. für „Situationen äußerster Notwendigkeit“. Verstöße werden mitunter hart bestraft.

Vor einer Einreise empfiehlt Sicherheitslandesrat Christian Gantner deshalb, sich umfassend jeweils über die aktuell geltenden Bestimmungen der Nachbarstaaten Schweiz, Liechtenstein und Deutschland zu informieren. Die Gespräche mit allen beteiligten Stellen auf Bundesebene und in den Nachbarländern zur Erzielung einer einheitlichen Vorgangsweise bei Vorliegen einer Lebenspartnerschaft werden fortgeführt, bestätigt der Landesrat.

Foto: ©mauche.at


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